Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2024 das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) verabschiedet, das die Digitalisierung von Arbeitsprozessen erheblich erleichtert. Insbesondere wurden zahlreiche Erleichterungen bei den Formerfordernissen im Arbeitsrecht beschlossen. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst:
Zum Thema „Arbeitsrechtliche Neuerungen durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV)“ bieten wir am Dienstag, den 11.02.2025 von 11:00 – 12:00 Uhr online ein At Work Special (AWS) an, zu dem wir Sie herzlich einladen.
dmpi AWS Einladung: Arbeitsrecht BEG IV
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Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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